AKTUELLES

 

 

Bitte achten Sie auf die geänderten Sprechzeiten!

.

Überblick

Schmuckbild Überblick Gefäßchirurgie

Überblick

Der Schwerpunkt Gefäßchirurgie ist ein selbstständiges, unabhängiges Fachgebiet der Chirurgie. Historisch entwickelte es sich rasch aus dem Fachgebiet der Chirurgie, nachdem Kunststoffprothesen einen Gefäßersatz auch bei Blutgefäßen mit größerem Durchmesser möglich machten (1960).

Aufgrund der rasanten Entwicklung des medizinisch-technischen Fortschritts konnte sich diese „Subspezialität" der Chirurgie emanzipieren. Dieser Spezialität stellt heute ein eigenständiges, aus dem medizinischen Spektrum nicht mehr wegzudenkendes Fachgebiet dar.

Die neue Weiterbildungsordnung für Ärzte in Deutschland sieht vor, dass dieses Fachgebiet durch den Facharzt für Gefäßchirurgie vertreten wird. Man ist einer (sinnvollen) Aufforderung der Europäischen Gemeinschaft gefolgt, durch Souveränität der chirurgischen Fachbereiche (Gefäßchirurgie, Unfallchirurgie und Orthopädie, hepatobiliäre Chirurgie, colorektale Chírurgie, endokrinologische Chirurgie etc.) die Qualität der jeweiligen chirurgischen Disziplin sicherzustellen. Der Komplexität und der Erfahrung des Spezialwissens wird man auf diese Weise gerecht.

In Europa wird der Gefäßchirurg seit 1996 durch eine eigene Facharztbezeichnung (FEBVS), nach theoretischer und praktischer Prüfung, zertifizierend gewürdigt.

Die Gefäßchirurgie beinhaltet die Diagnose, die konservative und die operative Behandlung der Erkrankungen des arteriellen und des venösen Gefäßsystems. Der Vorbeugung zur Verhinderung krankhafter Gefäß- und Gewebsveränderungen kommt eine sehr große Bedeutung zu.

Die Phlebologie („Lehre der Erkrankungen der Venen") ist zwar inhaltlich Thema der Gefäßchirurgie, dieses zusätzliche Spezialwissen über die Erkrankungen des venösen Gefäßsystems muss nach der ärztlichen Weiterbildungsordnung in einer Prüfung nachgewiesen werden.

Um den hohen Ansprüchen der Gefäßmedizin gerecht zu werden, bedarf es moderner Diagnostik- und Behandlungsverfahren, die nach wissenschaftlichen Kriterien in ihrer Sinnhaftigkeit bewiesen sein müssen (evidence based medicine). Die kontinuierliche Fortbildung der Fachärzte ist oberstes Gebot und gesetzliche Pflicht.



.
.

xxnoxx_zaehler